Liebe Kunden,
bitte berücksichtigen Sie, dass noch nicht titulierte Forderungen aus dem Jahr 2020 zum Jahreswechsel verjähren.
Um eine verjährungshemmende Bearbeitung gewährleisten zu können, bitten wir Sie darum,
noch zu titulierende Forderungen bis spätestens zum 21. Dezember 2023 in das Portal einzustellen.
Mehr unter: https://www.euforma.eu/news/blogbeitrag/verjaehrung-2023/
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Brinkmann Rechtsanwälte